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XXVI PRAKT. VORBEMERKUNGEN. Einkäufe.suche der Tempel und Moscheen streng nach den Vorschriften
und benehme sich stets rücksichtsvoll. Beim Eintritt in Moscheen
soll man sich bekanntlich der Schuhe entledigen, doch erhält man
die Pantoffeln, die man dafür anzulegen hat, meist über die Schuhe
gebunden und hat nur zu achten, daß sie sich nicht vorzeitig lösen.
In Hindu- und Jainatempeln ist das Allerheiligste nicht zugänglich.
Die Gebethäuser der Parsen sind dem Europäer überhaupt ver-
schlossen
. In mohammedanischen Gebieten unterlasse man ferner
das Photographieren von Frauen und das Betreten der Friedhöfe.

Langweilig sind, von einigen Hauptplätzen abgesehen, die
Abende. Um 8 oder Uhr ist gewöhnlich das Diner zu Ende.
Irgendwelche Abendunterhaltung gibt es nicht. Die Gasthäuser
liegen meist weit von der Eingeborenenstadt entfernt, sodaß sich
ein Spaziergang dahin verbietet. Die Vorführungen der Tanz-
mädchen
(Nautsch) wird man sich nur einmal ansehen. Die Be-
leuchtung
in den kleineren Gasthäusern und Bungalows ist oft so
jämmerlich, daß auch Lesen und Schreiben fast unmöglich wird.
Um 10 Uhr spätestens herrscht allgemeine Ruhe. Also früh zu
Bett und früh wieder auf!

6. Einkäufe.

Die gewöhnlichen Kuriositätenhändler führen meist Ausschuß-
ware
; sie setzen von jedem Fremden voraus, daß er verständnislos
feilscht, und bemessen ihre Forderungen danach. Fast überall gibt
es aber auch ehrliche Händler, wo man unter Beirat kundiger
Europäer angemessen bedient wird. Die Empfehlungen der Reise-
diener
und Hotelangestellten haben stets einen Preisaufschlag zur
Folge. Zum Einkauf von Gold- und Silberwaren, Teppichen, Ge-
weben
, Stickereien, Elfenbeinschnitzereien wende man sich aus-
schließlich
an die Spezialgeschäfte. Gefaßte und ungefaßte Edel-
steine
, namentlich Rubine wird nur der Kenner preiswert erstehen.
Die berühmteren Silber- und Goldschmiede arbeiten fast nur auf
feste Bestellung und haben keine Läden. Bessere Bazarware wird
bezahlt: Silber von 80% Feingehalt - R. per Tola (S. XVIII),
sog. Junglearbeit teurer; 22karätiges Gold 25-30 R. per Tola. Man
bestehe auf einer Quittung mit genauer Angabe des Gewichts und
Feingehalts. Weigert sich der Händler eine solche zu erteilen, so
sehe man vom Kaufe ab; es handelt sich dann meist um 45pro-
zentiges
Silber und 9karätiges Gold, höchstwahrscheinlich sogar
um Waren Pforzheimer Ursprungs. Größere Stücke lasse man
durch einen Tschapwalla abschätzen, Leute von unbestechlicher
Zuverlässigkeit, die aber fast nie englisch verstehen, sodaß man
zur Verhandlung mit ihnen des Dolmetschers bedarf. Kupfer- und
Messingwaren von feiner Arbeit und reinen Mustern findet man am
besten in den Verkaufslagern der Kunstschulen (School of Arts).
Bei Holz- und Elfenbeinschnitzereien ist die Verwendung fehler-